Informationen zur Barrierefreiheit der Website www.overit.ai

Diese Erklärung wurde am 26.02.2026 erstellt.
Der vorliegende Inhalt kann auch in mündlicher Form gelesen und verfügbar gemacht werden, indem die Bildschirmleseprogramme NVDA für Windows und VoiceOver für iOS verwendet werden. Alternativ kann auch die Funktion „Seite lesen” im Widget für Barrierefreiheit UserWay PRO aktiviert werden.

OverIT S.p.A. verpflichtet sich, die Barrierefreiheit seiner Website www.overit.ai gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 82 vom 27. Mai 2022 zur Umsetzung der Europäischen Richtlinie 2019/882 zu gewährleisten.
OverIT S.p.A. ist der Überzeugung, dass es eine kollektive moralische Verpflichtung ist, jedem den Zugang zu Informationen, Produkten oder Dienstleistungen ohne Hindernisse oder Barrieren zu ermöglichen, damit jeder in Würde, Gleichheit und Unabhängigkeit leben kann. Aus diesem Grund wurden Ressourcen investiert, um die Website benutzerfreundlicher und für alle, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglicher zu machen.

In Übereinstimmung mit dem Gesetzesdekret 82/2022 werden nachfolgend die folgenden Angaben gemacht:

  1. Informationen darüber, wie der Dienst die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt, unter Angabe der geltenden Anforderungen;
  2. allgemeine Beschreibung des Dienstes in barrierefreien Formaten;
  3. Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Funktionsweise des Dienstes erforderlich sind;
  4. Beschreibung, wie der Dienst die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt;
  5. Informationen, die belegen, dass der Prozess der Dienstleistungserbringung und die entsprechende Überwachung die Konformität der Dienstleistung gewährleisten;
  6. Unterstützung und Meldung etwaiger Probleme mit der Barrierefreiheit.

Barrierefreiheitsanforderungen und geltende Kriterien

Die Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit sind im Gesetzesdekret Nr. 82 vom 27. Mai 2022 „Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen” festgelegt, das sich in technischer Hinsicht auf die Norm UNI EN 301549 bezieht.
Insbesondere muss die Konformität der Website anhand der in den Kapiteln 9 „Web“ und 10 „Nicht-Web-Inhalte“ genannten Kriterien bewertet werden, die sich auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf der Stufe A+AA beziehen.
Die vier Grundprinzipien der digitalen Barrierefreiheit, die in den WCAG 2.1 formuliert sind, lauten:

  • Wahrnehmbar – Die Inhalte werden klar und verständlich dargestellt.
  • Nutzbar – Die Benutzeroberfläche ist für alle Nutzer leicht zu navigieren.
  • Verständlich – Die Informationen und Vorgänge sind intuitiv und leicht zu interpretieren.
  • Robust – Die Website ist mit den gängigsten assistiven Technologien kompatibel.

Unter Bezugnahme auf die oben genannte Norm UNI EN 301549, die klar die 50 Erfolgskriterien auflistet, die zur Überprüfung der Barrierefreiheit einer Website zu berücksichtigen sind, wurden technische Analysen hinsichtlich der Inhalte der Website durchgeführt, die sowohl textuelle als auch nicht-textuelle Informationen, Dokumente und Formulare zum Herunterladen sowie Formen der bidirektionalen Interaktion, wie beispielsweise die Bearbeitung digitaler Formulare und die Durchführung von Authentifizierungs-, Identifizierungs- und Zahlungsprozessen.

Von den 50 Erfolgskriterien, die in den geltenden technischen Normen festgelegt sind, gelten die folgenden Kriterien nicht für diese Website:

  • 1.2.4 Untertitel (in Echtzeit)

Von der Anwendung ausgeschlossene Bereiche

Art. 1 Absatz 5 des Gesetzesdekrets Nr. 82/2022 besagt, dass die Bestimmungen des Dekrets nicht für folgende Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen gelten:

  • voraufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden;
  • vor dem 28. Juni 2025 veröffentlichte Dateiformate für Büroanwendungen;
  • Online-Karten und Kartografie-Dienste, sofern die wesentlichen Informationen für Navigationskarten in einem barrierefreien digitalen Format bereitgestellt werden;
  • Inhalte Dritter, die weder vom betreffenden Wirtschaftsteilnehmer finanziert oder entwickelt werden noch seiner Kontrolle unterliegen (auf dieser Website wurden Nichtkonformitäten im Zusammenhang mit Plugins oder Diensten Dritter festgestellt, die OverIT S.p.A., da es nicht direkt zu ihrer Behebung eingreifen kann, den jeweiligen Anbietern gemeldet hat)
  • Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen, die als Archive gelten, da sie nur Inhalte enthalten, die nach dem 28. Juni 2025 nicht aktualisiert oder überarbeitet wurden.

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Diese Website richtet sich an Fachleute und bietet einen kommerziellen Informationsdienst zu den von OverIT angebotenen Produkten.

Auf der Website hat der Nutzer die Möglichkeit, sich über die Funktionsweise der Plattform und die Industrie- und Berufsbereiche, in denen ihre Verwendung angezeigt ist, sowie über die wichtigsten angebotenen Lösungen zu informieren. Außerdem ist es möglich, nach Ausfüllen eines Formulars Berichte oder Fallstudien herunterzuladen, das Unternehmen zu kontaktieren und eine Demo der Plattform anzufordern.

Funktionsweise des Dienstes

Die Website kann über die gängigsten Webbrowser von Desktop-Computern, Tablets und Smartphones aus aufgerufen werden und ist in verschiedenen Sprachen verfügbar. Die Navigation auf der Website ist intuitiv und einheitlich gestaltet und verfügt über ein Hauptmenü, über das Sie direkt zu den wichtigsten Bereichen gelangen.
Das Portal richtet sich an Fachleute aus den Bereichen Versorgungsunternehmen, Telekommunikation und Transport und bietet Zugang zu einer Vielzahl von Inhalten, darunter:

  • die Eigenschaften der Plattform näher kennenlernen: Der Nutzer hat die Möglichkeit, sein Wissen über die Funktionen der Plattform zu vertiefen, indem er im Hauptmenü den Bereich auswählt, der ihn interessiert, und dann aus dem Produktportfolio das gewünschte Produkt auswählt.
    die wichtigsten angebotenen Lösungen analysieren: Der Nutzer hat die Möglichkeit, die verschiedenen vom Unternehmen angebotenen Lösungen näher kennenzulernen, indem er im Hauptmenü den entsprechenden Menüpunkt auswählt.
  • die wichtigsten Bereiche von Interesse analysieren: Der Nutzer hat die Möglichkeit, sich über den entsprechenden Menüpunkt im Hauptmenü näher über die verschiedenen Bereiche zu informieren, in denen das Unternehmen tätig ist.
  • die Berichte der Analysten einsehen: Der Nutzer hat die Möglichkeit, die von externen Analysten erstellten Berichte über die entsprechende Seite im Hauptmenü einzusehen. In dem entsprechenden Bereich kann der Nutzer den Bericht auswählen, der ihn interessiert, und auf der vertikalen Seite ein Formular ausfüllen, um ihn herunterzuladen.
  • Vertiefung der Kenntnisse über das Unternehmen: Der Nutzer hat die Möglichkeit, seine Kenntnisse über das Unternehmen zu vertiefen, indem er den entsprechenden Menüpunkt aufruft und den Bereich auswählt, der ihn interessiert.
  • Anforderung einer Demo: Der Nutzer hat die Möglichkeit, eine Demo der Plattform anzufordern, indem er auf die entsprechende Schaltfläche oben auf der Seite klickt und das Formular mit den erforderlichen Informationen ausfüllt.
  • Berichte und Fallstudien herunterladen: Der Nutzer hat die Möglichkeit, verschiedene Arten von Ressourcen, die vom Unternehmen bereitgestellt werden, über die entsprechende Seite in der Fußzeile herunterzuladen. Im Bereich „Ressourcen” kann der Nutzer die gewünschten Ressourcen auswählen und nach Ausfüllen eines Formulars kostenlos herunterladen.
  • Offene Stellen einsehen: Der Nutzer hat die Möglichkeit, offene Stellen über die entsprechende Seite in der Fußzeile einzusehen, wo er über einen Link zu einer externen Plattform weitergeleitet wird, um den Vorgang abzuschließen.
  • Nachrichten einsehen: Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Unternehmensnachrichten über den entsprechenden Menüpunkt in der Fußzeile einzusehen.
  • Blog einsehen: Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Artikel des Unternehmensblogs über den entsprechenden Menüpunkt in der Fußzeile einzusehen.
  • Unternehmensveranstaltungen einsehen: Der Nutzer hat die Möglichkeit, die organisierten Unternehmensveranstaltungen über den entsprechenden Menüpunkt in der Fußzeile einzusehen.
  • Das Unternehmen kontaktieren: Der Nutzer hat die Möglichkeit, das Unternehmen zu kontaktieren, indem er das Formular auf der entsprechenden Seite ausfüllt, die über das Menü in der Fußzeile erreichbar ist.

Erfüllung der Anforderungen an die Barrierefreiheit

OverIT S.p.A. hat Lösungen implementiert, um seine Website barrierefrei und mit assistiven Technologien kompatibel zu machen, mit dem Ziel, die Nutzung für alle Benutzer zu verbessern.
Nach spezifischen technischen Überprüfungen wurde ein technischer Bericht erstellt, in dem angegeben wurde, welche Korrekturen und Verbesserungen vorgenommen werden müssen, um die Konformitätskriterien zu erfüllen.

Die für die Barrierefreiheit der Website implementierten Funktionen, die dem Benutzer zur Verfügung stehen, umfassen unter anderem Folgendes:

  • Kompatibilität mit assistiven Technologien (z. B. NVDA, Jaws)
  • Navigation über die Tastatur
  • Angemessene Farbkontraste
  • Textalternativen für grafische und multimediale Inhalte
  • Zoom und Schriftgrößenanpassung
  • Untertitel für multimediale Inhalte und Text-Transkriptionen
  • Kontrolle von Animationen und Reduzierung nicht notwendiger Bewegungen
  • Formulare und Eingabefelder mit klaren Beschriftungen für eine vereinfachte Interaktion

Die Barrierefreiheit von Webinhalten für Nutzer, die assistive Technologien wie
Bildschirmleseprogramme, alternative Tastaturen oder Sprachbefehle, wird außerdem durch ARIA-Attribute unterstützt, die dazu dienen, die Rolle, den Status und die Eigenschaften der Elemente der Benutzeroberfläche zu beschreiben, dynamische Interaktionen (z. B. erweiterbare Menüs, modale Menüs, Schieberegler) an Bildschirmleseprogramme zu übermitteln und die Navigation mit der Tastatur in komplexen Komponenten zu unterstützen.

Um die Barrierefreiheit und die Benutzerfreundlichkeit weiter zu verbessern, wurde ein Widget (UserWay PRO) in die Website integriert. Die Nutzung dieses Widgets ist für die Benutzer der Website völlig kostenlos und ermöglicht es, die Konformität der Website mit den Richtlinien für die Barrierefreiheit von Webinhalten (WCAG 2.1) zu verbessern.
UserWay PRO bietet zahlreiche Funktionen zur Verbesserung der Barrierefreiheit der Website und der Benutzerfreundlichkeit, die über ein spezielles Bedienfeld aufgerufen werden können, das durch Klicken auf das Widget-Symbol oder über die Tastenkombination STRG+U angezeigt wird, wie unten aufgeführt.

  • Bildschirmlesegerät: Liest alle Inhalte der Seiten laut vor, ohne dass ein externes Lesegerät installiert werden muss.
  • Größerer Text: Ermöglicht die Vergrößerung des Textes auf dem Bildschirm in vier verschiedenen Stufen, wodurch jeder Teil der Website sofort besser lesbar wird.
  • Sättigung: Stellt die Farbintensität einer Website auf hoch, niedrig oder Graustufen ein.
  • Kontrast: Kehrt die Farben einer Website um oder ermöglicht den Wechsel vom hellen zum dunklen Kontrastmodus.
  • Intelligenter Kontrast: Stellt sicher, dass alle Farben der Website vollständig den ADA-Standards entsprechen und sorgt so für eine bessere Sichtbarkeit der Inhalte.
  • Hervorgehobene Links: Hebt Links, Schaltflächen und andere interaktive und anklickbare Elemente mit hellen, kontrastreichen Farben hervor, sodass sie leichter zu erkennen sind und die Benutzerfreundlichkeit, Navigation und allgemeine Barrierefreiheit der Website verbessert werden.
  • Animationen anhalten: Hält Inhalte an, die sich automatisch bewegen oder aktualisieren und als Barriere für die Barrierefreiheit angesehen werden, unterbricht Animationen und blinkende Inhalte, die ablenken und bei gefährdeten Personen epileptische Anfälle auslösen können.
  • Textabstand: Ändern Sie den Text und den Zeilenabstand, um die Lesbarkeit für Nutzer mit Legasthenie und Sehbehinderungen zu verbessern. Es stehen drei Einstellungsstufen für ein individuelles und barrierefreies Leseerlebnis zur Verfügung.
  • Zeilenabstand: Erhöht die Zeilenhöhe, um einen angenehmeren Abstand für den gesamten Text auf der Website zu gewährleisten.
  • Textausrichtung: Richtet den Text der Website links, rechts oder mittig aus, um ein individuelles und barrierefreies Leseerlebnis zu gewährleisten.
    Schriftart für Legastheniker: Die Schriftart „UserWay Dyslexia Friendly“ verbessert die Lesbarkeit und bietet Besuchern mit Legasthenie ein einfacheres und flüssigeres Leseerlebnis.
  • Großer Cursor: Vergrößert die Standardgröße des Cursors um 400 %, sodass der Zeiger immer sichtbar ist. Ermöglicht eine schnellere und barrierefreie Navigation durch Hyperlinks, Registerkarten und Formularelemente.
  • Tipps: Zeigen Sie alternative Texte und ARIA-Labels für Elemente auf dem Bildschirm durch einfaches Überfahren mit der Maus an. Die Tipps sind gut sichtbar, kontrastreich und für sehbehinderte Benutzer mit Barrierefreiheitsanforderungen leicht lesbar.
  • Seitenstruktur: Zeigen Sie schnell Seitenüberschriften, Orientierungspunkte und Links auf klare, strukturierte, leicht navigierbare und barrierefreie Weise an. So helfen Sie behinderten und nicht behinderten Benutzern, die gewünschten Inhalte schneller zu finden.
    Zusätzlich zu den Funktionen, die der Benutzer über das Barrierefreiheitsmenü aktivieren kann, ist das UserWay PRO-Widget in der Lage, zahlreiche Nichtkonformitäten der Website zu erkennen und die erforderlichen Korrekturen in Echtzeit vorzunehmen, ohne den Quellcode zu ändern, sondern nur das, was der Browser auf dem Bildschirm anzeigt. Dadurch wird die Website für alle Endbenutzer, einschließlich derjenigen, die assistive Technologien verwenden, besser nutzbar.

Konformitätsstatus

Zur Feststellung der Konformität der Website wurden die von AgID erstellten Leitlinien und die Bewertungscheckliste herangezogen. Die von einem auf Barrierefreiheit spezialisierten Berater durchgeführte technische Überprüfung ergab zum Zeitpunkt der Erstellung bzw. Aktualisierung dieser Erklärung folgenden Status.

Diese Website vollständig konform den Anforderungen von Anhang A der Norm UNI CEI EN 301549, da sie alle als anwendbar erachteten Kriterien von Kapitel 9 „Web“ der Norm erfüllt.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass einige von der Website herunterladbare PDF-Dateien nicht den Anforderungen von Kapitel 10 „Nicht-Web-Dokumente“ entsprechen.
In dieser Erklärung zur Barrierefreiheit werden außerdem die durch das Widget UserWay PRO korrigierten Nichtkonformitäten als behoben betrachtet, da die damit vorgenommenen Änderungen die in der aktuellen Norm vorgesehenen Erfolgskriterien erfüllen.

Prozess zur Überwachung der Barrierefreiheit

OverIT S.p.A. hat besonderes Augenmerk auf den Prozess der Dienstleistungserbringung gelegt, damit dieser den Anforderungen der Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit entspricht, und dabei auch die Unterstützung externer Berater für die folgenden Aktivitäten in Anspruch genommen:

  • Technische Überprüfung der Barrierefreiheit der Website mittels einer Gap-Analyse;
  • Benutzertests der wichtigsten Benutzerabläufe, auch unter Verwendung von assistiven Technologien;
  • Analyse der auf der Website implementierten Technologien, Plugins und Dienste von Drittanbietern;
  • Bericht über die bei der technischen Überprüfung und den Tests festgestellten Lücken und Nichtkonformitäten;
  • Behebung der Nichtkonformitäten durch Code und mit UserWay-Technologien;
  • Validierung der vorgenommenen Korrekturen der Nichtkonformitäten;
  • Erstellung der öffentlich zugänglichen Dokumentation zur Barrierefreiheit;
  • Festlegung der internen Richtlinien und Verfahren für die Bearbeitung von Supportanfragen der Nutzer.

OverIT S.p.A. beabsichtigt, regelmäßig technische Überprüfungen durchzuführen, um die Barrierefreiheit der Website im Laufe der Zeit zu überwachen, auch unter eventueller Mitwirkung von Dritten, die auf digitale Barrierefreiheit spezialisiert sind, um gegebenenfalls Verbesserungen vorzunehmen, auch aufgrund von Vorschlägen seitens der Nutzer.

Die technischen Überprüfungen werden von einem externen Berater durchgeführt, der auf Barrierefreiheit spezialisiert ist und stets aktuelle, den geltenden Vorschriften entsprechende technologische Instrumente einsetzt, um die Konformität auf verschiedene Weise zu überprüfen: mit halbautomatischen Code-Kontrollen, durch manuelle Nutzertests und mit Hilfe von assistiven Technologien.

Support und Problemberichte

Bei Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte und Funktionen der Website oder wenn Sie weitere Hilfe benötigen, können Sie:

Bitte geben Sie in Ihrer Mitteilung Folgendes an:

  • Vor- und Nachname;
  • Adresse der Webseite oder der Bereiche der Website, auf die sich die Meldung bezieht;
  • klare und kurze Beschreibung des aufgetretenen Problems; 
  • verwendete Tools (Betriebssystem, Browser, eventuelle assistive Technologien);
  • eventuelle Vorschläge zur Verbesserung der Barrierefreiheit.

Die Meldungen werden so schnell wie möglich bearbeitet und können zur kontinuierlichen Verbesserung der Barrierefreiheit der Website beitragen.