Diese Erklärung wurde am 26.02.2026 erstellt.
Der vorliegende Inhalt kann auch in mündlicher Form gelesen und verfügbar gemacht werden, indem die Bildschirmleseprogramme NVDA für Windows und VoiceOver für iOS verwendet werden. Alternativ kann auch die Funktion „Seite lesen” im Widget für Barrierefreiheit UserWay PRO aktiviert werden.
OverIT S.p.A. verpflichtet sich, die Barrierefreiheit seiner Website www.overit.ai gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 82 vom 27. Mai 2022 zur Umsetzung der Europäischen Richtlinie 2019/882 zu gewährleisten.
OverIT S.p.A. ist der Überzeugung, dass es eine kollektive moralische Verpflichtung ist, jedem den Zugang zu Informationen, Produkten oder Dienstleistungen ohne Hindernisse oder Barrieren zu ermöglichen, damit jeder in Würde, Gleichheit und Unabhängigkeit leben kann. Aus diesem Grund wurden Ressourcen investiert, um die Website benutzerfreundlicher und für alle, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglicher zu machen.
In Übereinstimmung mit dem Gesetzesdekret 82/2022 werden nachfolgend die folgenden Angaben gemacht:
Die Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit sind im Gesetzesdekret Nr. 82 vom 27. Mai 2022 „Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen” festgelegt, das sich in technischer Hinsicht auf die Norm UNI EN 301549 bezieht.
Insbesondere muss die Konformität der Website anhand der in den Kapiteln 9 „Web“ und 10 „Nicht-Web-Inhalte“ genannten Kriterien bewertet werden, die sich auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf der Stufe A+AA beziehen.
Die vier Grundprinzipien der digitalen Barrierefreiheit, die in den WCAG 2.1 formuliert sind, lauten:
Unter Bezugnahme auf die oben genannte Norm UNI EN 301549, die klar die 50 Erfolgskriterien auflistet, die zur Überprüfung der Barrierefreiheit einer Website zu berücksichtigen sind, wurden technische Analysen hinsichtlich der Inhalte der Website durchgeführt, die sowohl textuelle als auch nicht-textuelle Informationen, Dokumente und Formulare zum Herunterladen sowie Formen der bidirektionalen Interaktion, wie beispielsweise die Bearbeitung digitaler Formulare und die Durchführung von Authentifizierungs-, Identifizierungs- und Zahlungsprozessen.
Von den 50 Erfolgskriterien, die in den geltenden technischen Normen festgelegt sind, gelten die folgenden Kriterien nicht für diese Website:
Von der Anwendung ausgeschlossene Bereiche
Art. 1 Absatz 5 des Gesetzesdekrets Nr. 82/2022 besagt, dass die Bestimmungen des Dekrets nicht für folgende Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen gelten:
Diese Website richtet sich an Fachleute und bietet einen kommerziellen Informationsdienst zu den von OverIT angebotenen Produkten.
Auf der Website hat der Nutzer die Möglichkeit, sich über die Funktionsweise der Plattform und die Industrie- und Berufsbereiche, in denen ihre Verwendung angezeigt ist, sowie über die wichtigsten angebotenen Lösungen zu informieren. Außerdem ist es möglich, nach Ausfüllen eines Formulars Berichte oder Fallstudien herunterzuladen, das Unternehmen zu kontaktieren und eine Demo der Plattform anzufordern.
Die Website kann über die gängigsten Webbrowser von Desktop-Computern, Tablets und Smartphones aus aufgerufen werden und ist in verschiedenen Sprachen verfügbar. Die Navigation auf der Website ist intuitiv und einheitlich gestaltet und verfügt über ein Hauptmenü, über das Sie direkt zu den wichtigsten Bereichen gelangen.
Das Portal richtet sich an Fachleute aus den Bereichen Versorgungsunternehmen, Telekommunikation und Transport und bietet Zugang zu einer Vielzahl von Inhalten, darunter:
OverIT S.p.A. hat Lösungen implementiert, um seine Website barrierefrei und mit assistiven Technologien kompatibel zu machen, mit dem Ziel, die Nutzung für alle Benutzer zu verbessern.
Nach spezifischen technischen Überprüfungen wurde ein technischer Bericht erstellt, in dem angegeben wurde, welche Korrekturen und Verbesserungen vorgenommen werden müssen, um die Konformitätskriterien zu erfüllen.
Die für die Barrierefreiheit der Website implementierten Funktionen, die dem Benutzer zur Verfügung stehen, umfassen unter anderem Folgendes:
Die Barrierefreiheit von Webinhalten für Nutzer, die assistive Technologien wie
Bildschirmleseprogramme, alternative Tastaturen oder Sprachbefehle, wird außerdem durch ARIA-Attribute unterstützt, die dazu dienen, die Rolle, den Status und die Eigenschaften der Elemente der Benutzeroberfläche zu beschreiben, dynamische Interaktionen (z. B. erweiterbare Menüs, modale Menüs, Schieberegler) an Bildschirmleseprogramme zu übermitteln und die Navigation mit der Tastatur in komplexen Komponenten zu unterstützen.
Um die Barrierefreiheit und die Benutzerfreundlichkeit weiter zu verbessern, wurde ein Widget (UserWay PRO) in die Website integriert. Die Nutzung dieses Widgets ist für die Benutzer der Website völlig kostenlos und ermöglicht es, die Konformität der Website mit den Richtlinien für die Barrierefreiheit von Webinhalten (WCAG 2.1) zu verbessern.
UserWay PRO bietet zahlreiche Funktionen zur Verbesserung der Barrierefreiheit der Website und der Benutzerfreundlichkeit, die über ein spezielles Bedienfeld aufgerufen werden können, das durch Klicken auf das Widget-Symbol oder über die Tastenkombination STRG+U angezeigt wird, wie unten aufgeführt.
Zur Feststellung der Konformität der Website wurden die von AgID erstellten Leitlinien und die Bewertungscheckliste herangezogen. Die von einem auf Barrierefreiheit spezialisierten Berater durchgeführte technische Überprüfung ergab zum Zeitpunkt der Erstellung bzw. Aktualisierung dieser Erklärung folgenden Status.
Diese Website vollständig konform den Anforderungen von Anhang A der Norm UNI CEI EN 301549, da sie alle als anwendbar erachteten Kriterien von Kapitel 9 „Web“ der Norm erfüllt.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass einige von der Website herunterladbare PDF-Dateien nicht den Anforderungen von Kapitel 10 „Nicht-Web-Dokumente“ entsprechen.
In dieser Erklärung zur Barrierefreiheit werden außerdem die durch das Widget UserWay PRO korrigierten Nichtkonformitäten als behoben betrachtet, da die damit vorgenommenen Änderungen die in der aktuellen Norm vorgesehenen Erfolgskriterien erfüllen.
OverIT S.p.A. hat besonderes Augenmerk auf den Prozess der Dienstleistungserbringung gelegt, damit dieser den Anforderungen der Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit entspricht, und dabei auch die Unterstützung externer Berater für die folgenden Aktivitäten in Anspruch genommen:
OverIT S.p.A. beabsichtigt, regelmäßig technische Überprüfungen durchzuführen, um die Barrierefreiheit der Website im Laufe der Zeit zu überwachen, auch unter eventueller Mitwirkung von Dritten, die auf digitale Barrierefreiheit spezialisiert sind, um gegebenenfalls Verbesserungen vorzunehmen, auch aufgrund von Vorschlägen seitens der Nutzer.
Die technischen Überprüfungen werden von einem externen Berater durchgeführt, der auf Barrierefreiheit spezialisiert ist und stets aktuelle, den geltenden Vorschriften entsprechende technologische Instrumente einsetzt, um die Konformität auf verschiedene Weise zu überprüfen: mit halbautomatischen Code-Kontrollen, durch manuelle Nutzertests und mit Hilfe von assistiven Technologien.
Bei Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte und Funktionen der Website oder wenn Sie weitere Hilfe benötigen, können Sie:
Bitte geben Sie in Ihrer Mitteilung Folgendes an:
Die Meldungen werden so schnell wie möglich bearbeitet und können zur kontinuierlichen Verbesserung der Barrierefreiheit der Website beitragen.